o Schriftverkehr, Behördenkorrespondenz, Post, Telefon
o laufende Buchhaltung für Gastro und Agrar (Abschluss macht der Steuerberater)
o selbständige Buchhaltung, daher unbedingt mit Erfahrung
o Arbeitsbeginn ab 07:00/07:30 Uhr
o entweder 4-Tage-Woche oder 5-Tage-Woche
o Entlohnung laut Kollektivvertrag der Verwendungsgruppen und Verwendungsjahr
o Bezahlung je nach Erfahrung